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   BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18   

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https://dejure.org/2021,39295
BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18 (https://dejure.org/2021,39295)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2021 - IV R 20/18 (https://dejure.org/2021,39295)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2021 - IV R 20/18 (https://dejure.org/2021,39295)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § ... 5 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 8, AO § 179, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 40 Abs 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 48 Abs 1 Nr 5, FGO § 60 Abs 3, FGO § 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, EStG VZ 2010
    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 2009, § 5 Abs 1 EStG 2009, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 EStG 2009, § 15 Abs 2 EStG 2009, § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009
    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

  • IWW

    §§ 16, ... 34 des Einkommensteuergesetzes, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO), § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 60 Abs. 3 FGO, § 48 FGO, § 40 Abs. 2 FGO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 16 EStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 15 EStG, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, §§ 286, 291 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 20 Abs. 8 EStG, § 166 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 164 HGB, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 413, 389 ff. BGB, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung des Schadensersatzanspruchs eines Mitunternehmers eines Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wegen Prospekthaftung

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche Behandlung des Schadensersatzanspruchs eines Mitunternehmers eines Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wegen Prospekthaftung

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der Einkommensteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG unterliegt der ESt

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen Fonds-KG einkommenssteuerpflichtig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermögensanlage | Schadenersatz wegen Prospekthaftung ist steuerpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Feststellung des Sonderbetriebsgewinns eines Kommanditisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz aus Prospekthaftung - als steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an gewerblich tätiger Fonds-KG ...

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an gewerblich tätiger Fonds-KG steuerpflichtig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an gewerblich tätigem Fonds steuerpflichtig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an gewerblich tätigem Fonds steuerpflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an gewerblich tätiger Fonds-KG steuerpflichtig - Auch Zinsanspruch steuerpflichtig

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Fonds, Rückabwicklung, Entschädigung, Sonderbetriebseinnahme, Kommanditanteil

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung wegen Prospekthaftung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 272, 440
  • NJW 2021, 3349
  • ZIP 2021, 2121
  • WM 2021, 2398
  • DB 2021, 2323
  • BStBl II 2021, 904
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    So können erlittene steuerrechtliche Nachteile seinen Anspruch erhöhen, aus der Anlage erzielte steuerrechtliche Vorteile können auf seinen Schadensersatzanspruch anzurechnen sein (z.B. BGH-Urteil in NJW 2006, 2042, unter II.3.a und II.3.c [Rz 17, 19]; zur Anrechnung lediglich außergewöhnlich hoher Steuervorteile BGH-Urteile vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, und vom 28.01.2014 - XI ZR 495/12, BGHZ 200, 110).

    Eine Anrechnung ersparter Steuern auf die Schadensersatzleistung unterbleibt jedoch nach der Rechtsprechung des BGH dann, wenn die Schadensersatzleistung ihrerseits zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH-Urteile in BGHZ 186, 205, Rz 36; vom 23.09.2014 - XI ZR 215/13, Rz 26).

    Der Geschädigte muss sich deshalb eine in der Vergangenheit durch Nutzung von Verlustzuweisungen aus der Beteiligung geminderte Steuerlast auch nicht als Vorteilsausgleich auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (BGH-Urteile in BGHZ 186, 205, Rz 55, und in BGHZ 200, 110, Rz 14 ff.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 5 K 5280/16

    Beteiligung eines Kommanditisten an gewerblichem Filmfonds in der Rechtsform

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 05.06.2018 - 5 K 5280/16 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage mit Urteil vom 05.06.2018 - 5 K 5280/16 statt.

    Das FA beantragt sinngemäß, das Urteil des FG vom 05.06.2018 - 5 K 5280/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 22.06.2017 - IV R 42/13

    Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung - Abgeltung des

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die Veräußerung des Mitunternehmeranteils jedenfalls eine Verpflichtung zur Übertragung von Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative auf den Erwerber (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2017 - IV R 42/13, BFHE 259, 258, Rz 34).

    Denn für eine wirksame Abtretung des Kommanditanteils nach §§ 413, 389 ff. BGB bedarf es der Zustimmung der anderen Gesellschafter bzw. der durch den Gesellschaftsvertrag für einen solchen Vorgang bestimmten Personen, sofern die Übertragung nicht bereits im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist (vgl. BGH-Urteil vom 08.07.1957 - II ZR 54/56, BGHZ 25, 115, unter IV.2.a; BFH-Urteil vom 22.06.2017 - IV R 42/13, Rz 39; auch Baumbach/Hopt/Roth, HGB, 40. Aufl., § 161 Rz 8, § 105 Rz 70; MüKoHGB/Schmidt, 4. Aufl., § 105 Rz 214 ff., und MüKoHGB/Grunewald, a.a.O., § 161 Rz 43).

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    Der Vorteilsausgleich des Schadensersatzrechts verlangt zudem die Anrechnung von Ausschüttungen und Zinsvorteilen, die der Geschädigte aus der Anlage erzielt hat (BGH-Urteil vom 06.02.2006 - II ZR 329/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 2042, unter II.3.b [Rz 18]).

    So können erlittene steuerrechtliche Nachteile seinen Anspruch erhöhen, aus der Anlage erzielte steuerrechtliche Vorteile können auf seinen Schadensersatzanspruch anzurechnen sein (z.B. BGH-Urteil in NJW 2006, 2042, unter II.3.a und II.3.c [Rz 17, 19]; zur Anrechnung lediglich außergewöhnlich hoher Steuervorteile BGH-Urteile vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, und vom 28.01.2014 - XI ZR 495/12, BGHZ 200, 110).

  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 495/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    So können erlittene steuerrechtliche Nachteile seinen Anspruch erhöhen, aus der Anlage erzielte steuerrechtliche Vorteile können auf seinen Schadensersatzanspruch anzurechnen sein (z.B. BGH-Urteil in NJW 2006, 2042, unter II.3.a und II.3.c [Rz 17, 19]; zur Anrechnung lediglich außergewöhnlich hoher Steuervorteile BGH-Urteile vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, BGHZ 186, 205, und vom 28.01.2014 - XI ZR 495/12, BGHZ 200, 110).

    Der Geschädigte muss sich deshalb eine in der Vergangenheit durch Nutzung von Verlustzuweisungen aus der Beteiligung geminderte Steuerlast auch nicht als Vorteilsausgleich auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (BGH-Urteile in BGHZ 186, 205, Rz 55, und in BGHZ 200, 110, Rz 14 ff.).

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    Eine Haftung für den Inhalt des Prospekts kommt für die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Beteiligungsgesellschaft sowie für diejenigen Personen in Betracht, die hinter der Gesellschaft stehen und auf deren Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Modells Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (z.B. BGH-Urteil vom 06.03.2008 - III ZR 89/06 in dem Prospekthaftungsverfahren betreffend die C-GmbH; grundlegend zur Prospekthaftung bei Publikums-KG BGH-Urteil vom 06.10.1980 - II ZR 60/80, BGHZ 79, 337; s.a. Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Aufl., § 311 Rz 67 ff.).

    Wenn der Geschädigte dann der Beteiligungsgesellschaft nicht beigetreten wäre, besteht der zu ersetzende Schaden in dem --vollen oder teilweisen-- Verlust der geleisteten Einlagen und eines etwaigen Agios (s. BGH-Urteil in BGHZ 79, 337, unter I.6. [Rz 31]).

  • BFH, 06.09.2016 - IX R 44/14

    Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    Mit der hiergegen erhobenen Klage berief sich der Kläger auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06.09.2016 - IX R 44/14 (BFHE 255, 148, BStBl II 2018, 323) und machte geltend, dass der erhaltene Schadensersatz nebst Zinsen schon nicht einkommensteuerbar sei.

    bb) Die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 255, 148, BStBl II 2018, 323 sind entgegen der Auffassung des Klägers und des FG auf Schadensersatz aus Prospekthaftung für die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht anwendbar.

  • BFH, 07.02.2018 - X R 10/16

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    Deshalb sind etwa Ausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen, die vor der Aufnahme der werbenden betrieblichen Tätigkeit entstanden und auf die Erzielung von betrieblichen Einkünften gerichtet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 07.02.2018 - X R 10/16, BFHE 260, 490, BStBl II 2018, 630, Rz 49 f.).
  • BFH, 24.05.2011 - VIII R 3/09

    Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzugszinsen

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    Ertragsteuerrechtlich gehören diese Zinsen nach § 20 Abs. 8 EStG vorrangig zu der Einkunftsart, zu der die verzinsliche Forderung gehört (vgl. BFH-Urteil vom 24.05.2011 - VIII R 3/09, BFHE 235, 197, BStBl II 2012, 254, Rz 13).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren auf

    Auszug aus BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
    aa) Zinsen wegen Verzugs oder für die Dauer der Rechtshängigkeit einer Zivilklage nach §§ 286, 291 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) stellen einen Ausgleich dafür dar, dass dem säumigen Schuldner Kapital auf Zeit überlassen wird, bzw. bei dem Rechtshängigkeitszins auch dafür, dass der Schuldner den Gläubiger zur Klageerhebung zwingt und ihn damit einem Prozessrisiko aussetzt (vgl. BGH-Beschluss vom 28.05.2008 - XII ZB 34/05, unter III.3.).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 61/97

    Schadenersatz durch Steuerberater

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 3/01

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

  • BGH, 23.09.2014 - XI ZR 215/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei

  • BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19

    Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung;

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 89/06

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56

    Einsichtsrecht des Kommanditisten

  • BFH, 19.12.2019 - IV R 53/16

    Ladungsfrist bei Terminverlegung - Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 01.03.2018 - IV R 38/15

    Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer

  • BFH, 07.11.2018 - IV R 20/16

    Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 44/14

    Korrespondierende Bilanzierung in Höhe der Rückstellung für die Erstellung des

  • BFH, 23.01.2020 - IV R 48/16

    Keine Klagebefugnis des Personengesellschafters bei Streit über Grund oder Höhe

  • BFH, 30.03.2017 - IV R 3/15

    Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos auf Grund der

  • BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14

    Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids

  • BFH, 20.08.2015 - IV R 12/12

    Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH - Bestimmung des Gegenstands einer

  • BFH, 19.10.2023 - IV R 13/22

    Tonnagebesteuerung - Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der

    Nach § 60 Abs. 3 FGO sind Dritte notwendig beizuladen, die im Sinne von § 48 FGO klagebefugt sind (z.B. BFH-Urteil vom 17.03.2021 - IV R 20/18, BFHE 272, 440, BStBl II 2021, 904, Rz 18, m.w.N.).

    a) Die Schifffahrtsgesellschaft ist wegen ihrer bereits vor Klageerhebung eingetretenen handelsrechtlichen Vollbeendigung nicht beizuladen (z.B. BFH-Urteil vom 17.03.2021 - IV R 20/18, BFHE 272, 440, BStBl II 2021, 904, Rz 19, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 08.12.2021 - 2 K 53/19

    Einkommensteuer: Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen einer Bank wegen

    Nimmt ein Mitunternehmer seine Bank wegen diverser Pflichtverletzungen aus einem Anlagevertrag in Anspruch und verpflichtet sich die Bank zum Ersatz des Schadens, welcher dem Mitunternehmer durch die von der Bank angeratene Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft entstanden ist, so führt dies zu einem laufenden Sonderbetriebsgewinn nach § 15 EStG, wenn die Kommanditbeteiligung beim Kläger verbleibt (im Anschluss an BFH v. 17.03.2021, IV R 20/18).(Rn.33)(Rn.39).

    Insoweit unterscheide sich seine Situation vom Sachverhalt der Entscheidung des BFH vom 17. März 2021 (IV R 20/18).

    Eine Veranlassung durch die Mitunternehmerstellung scheidet - anders als der Kläger meint - nicht schon deshalb aus, weil die Vergleichszahlung auf einer (vermeintlichen) Pflichtverletzung der X-Bank beruht, die zu einem Zeitpunkt begangen wurde, als der Kläger noch nicht Mitunternehmer der Beigeladenen war (vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2021, IV R 20/18, juris, entgegen FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juni 2018, 5 K 5280/16).

    Ebenso können Erträge durch eine spätere Erwerbstätigkeit veranlasst sein, weil der Veranlassungszusammenhang als grundlegendes Zuordnungs- und Zurechnungsprinzip sowohl auf Aufwendungen als auch auf Erträge Anwendung findet (vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2021, IV R 20/18, juris, zum Schadensersatz wegen Prospekthaftung; vgl. zur einheitlichen Anwendung des Veranlassungszusammenhangs bei unterschiedlichen Einkunftsarten vgl. BFH, Urteile vom 2. August 2016, VIII R 4/14, BStBl II 2017, 310; vom 11. Mai 2011, VI R 65/09, BStBl II 2011, 946; vom 14. Januar 2004, IX R 54/99, BFH/NV 2004, 1088; BFH, Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817; Kister in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand Dezember 2020, § 8 EStG Rn. 42; speziell zur zeitlichen Vorwirkung bei Erträgen z.B. Krumm, FR 2015, 629, 643 ff.).

    In seinem Urteil vom 17. März 2021 (IV R 20/18) hat der BFH entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch eines Mitunternehmers wegen Prospekthaftung der Einkommensteuer unterliegt.

    Zwischen der schadenstiftenden Ursache und der mitunternehmerischen Beteiligung besteht deshalb ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang und der Anspruch aus der Prospekthaftung wirkt sich auf die Einkünfte des Mitunternehmers aus (BFH, Urteil vom 17. März 2021, IV R 20/18, BFH/NV 2021, 1543 Rn. 31 m.w.N.).

    Einen solchen Schadensersatzanspruch hat der BFH mit Urteil vom 17. März 2021 (IV R 20/18, BFH/NV 2021, 1543) bereits als steuerverstrickt angesehen.

    Allein das zeitliche Moment, dass der Kläger seine Mitunternehmerstellung erst nach der Beratungsleistung begründet hat, nimmt bei wertender Betrachtung der Vergleichszahlung nicht die Zugehörigkeit zu dieser Mitunternehmerstellung (vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2021, IV R 20/18, BFH/NV 2021, 1543).

    Mit seinem Urteil vom 17. März 2021 (IV R 20/18) hat der BFH über die Steuerbarkeit von Schadenersatzleistungen bei Beteiligungen an Fondsgesellschaften aufgrund von Prospekthaftungsansprüchen entschieden.

  • BFH, 23.03.2023 - IV R 8/20

    Beiladung einer prozessunfähigen GmbH, korrespondierende Bilanzierung bei einer

    Solche selbständigen Feststellungen sind u.a. die Feststellung eines Sonderbetriebsgewinns --verstanden als Saldo von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben-- bzw. einer Sondervergütung i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie die Höhe des Veräußerungsgewinns auf Ebene der Gesamthand (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20.08.2015 - IV R 12/12, Rz 8 f.; vom 30.11.2017 - IV R 33/14, Rz 22; vom 01.03.2018 - IV R 38/15, BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587, Rz 24; vom 23.01.2020 - IV R 48/16, Rz 17; vom 17.03.2021 - IV R 20/18, BFHE 272, 440, BStBl II 2021, 904, Rz 14; vom 02.10.2018 - IV R 24/15, Rz 22, und vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 19).

    Auch wenn der angefochtene Feststellungsbescheid insoweit ausdrücklich nur Sonderbetriebsausgaben ausweist, ist als selbständige Feststellung allein der sich als Saldo aus den Sonderbetriebsausgaben von 72.276,75 EUR und den Sonderbetriebseinnahmen von 0 EUR ergebende Sonderbetriebsverlust zu verstehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 272, 440, BStBl II 2021, 904, Rz 15).

  • BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines

    Bei einem Streit um die Rechtmäßigkeit der Feststellung eines Sonderbetriebsgewinns ist jedenfalls derjenige klagebefugt, für den dieser festgestellt worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17.03.2021 - IV R 20/18, BFHE 272, 440, BStBl II 2021, 904, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2022 - IV R 13/18

    "Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein

    Gleiches gilt für die Feststellung eines Sonderbetriebsgewinns, verstanden als Saldo von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben (BFH-Urteil vom 17.03.2021 - IV R 20/18, BFHE 272, 440, BStBl II 2021, 904, Rz 14).
  • BFH, 27.07.2023 - IV R 10/20

    Zahlung des Gesellschafter-Erben an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe

    Sie sind bei ihm als Sonderbetriebseinnahmen oder Sonderbetriebsausgaben zu erfassen (BFH-Urteile vom 17.06.2019 - IV R 19/16, BFHE 265, 217, BStBl II 2019, 614, Rz 18; vom 17.03.2021 - IV R 20/18, BFHE 272, 440, BStBl II 2021, 904, Rz 24).
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